Technische Methoden zur Echtheitsbestimmung von Aufdrucken
und Entwertungen von Briefmarken
Ungebrauchte Briefmarken ohne Auf- oder Überdruck stellen, was ihre Prüfung mit technischen Methoden betrifft, normalerweise keine großen Ansprüche – abgesehen vielleicht vom Nachweis einer originalen und unversehrten Gummierung. Ganz anders verhält es sich mit der Prüfung von gebrauchten Marken oder solchen mit Auf- und Überdrucken. Gerade letztere können aus oft billigen Werten extreme Seltenheiten machen. Während für eine „Gummiprüfung“ oft schon eine gute UV-Lampe und ein mittleres Mikroskop ausreicht, benötigt man für die Stempel- und Aufdruckprüfung in der Regel deutlich aufwändigere Technik. Dass die hierfür einzusetzenden Geräte aber gewisse Vorbedingungen hinsichtlich Größe, Ausstattung, Handhabung und auch Finanzierbarkeit erfüllen müssen, erscheint einleuchtend, denn weder kann es um Geräte von den Ausmaßen eines Wandschranks noch um Spezialtechnik wie zum Beispiel ein Rasterelektronenmikroskop gehen.

Der nachstehende Artikel will zu zeigen versuchen, mit welchen Prüfmethoden der Nachweis einer (Ver-)Fälschung eines Stempels bzw. eines Auf- oder Überdrucks heute erbracht werden kann. Der Ablauf einer Prüfung durchläuft dabei – zumindest im Alltag des Autors – mehrere Phasen: den „technischen“ Untersuchungen mit den verschiedenen Geräten (Abb. 1) geht dabei eine einleitende, rein „philatelistische“ Prüfung voraus. Mit dieser Methode lassen sich aber nicht nur direkte Vergleiche durchführen, auch Stempel, die im Tageslicht kaum mehr erkennbar sind, können bei entsprechenden Wellenlängen wieder „sichtbar“ gemacht werden (Abb. 11, linker, unterer Stempel „Lomie“ nachgemalt!)

Nach bisherigen Erfahrungen lässt sich diese Methode bedauerlicherweise nicht auf jedes andere Gebiet übertragen, da die Zusätze, die offensichtlich für die IR-Reaktion verantwortlich sind, bei der Reichspost nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums verwendet wurden. Ab etwa 1894 wird als zusätzliches Sicherungsverfahren gegen die Fälschungsversuche der Freimarken die sog. Hammer´sche Stempelfarbe zur Entwertung eingesetzt (vgl. Jäschke-Lantelme, Die Postfälschungen des Deutschen Kaiserreichs, Dessau 2000, S. 32). Mit Einsetzen der Kriegsbewirtschaftung (1914/15) werden diese Zusätze der Stempelfarbe offensichtlich nicht mehr beigemischt, ein eindeutiges Kennzeichen steht ab diesem Zeitraum somit für die Prüfung nicht mehr zur Verfügung.

Wenn in diesem „technischen“ Abschnitt eher von Stempeln die Rede ist, so hat dies seinen Grund darin, dass Maschinen-Aufdrucke – insbesondere, wenn sie schwarz sind – mit dieser Methode nicht untersucht werden können. Lediglich bei farbigen Auf- bzw. Überdrucken lassen sich mitunter Unterschiede nachweisen.

Die vorstehenden Ausführungen dürften anschaulich gezeigt haben, welche technischen Methoden heute bei der Echtheitsbestimmung von Stempeln und Auf- bzw. Überdrucken eine wesentliche Rolle spielen können.

Es ließen sich sicherlich noch weitere technische Verfahren einsetzen, jedoch sollte auch im Auge behalten werden, dass bereits diese wenigen Geräte mit weit über 100.000 Euro Anschaffungskosten zu Buche schlagen und eine nochmalige Steigerung des technischen Aufwands über kurz oder lang auch zu einer deutlich höheren Prüfvergütung führen müsste – was wiederum kaum auf ungeteilte Zustimmung treffen dürfte.

Es sollte aber deutlich geworden sein, dass mit den vorgestellten Methoden heute eine ganze Reihe von technischen Untersuchungen möglich ist, die noch vor einigen Jahrzehnten in dieser Dichte kaum vorstellbar waren. Wenn auch diese Geräte sicherlich noch keine „allwissende“ Prüfung ermöglichen, so stellen sie doch eine sichere Grundlage bei der „technischen“ Beurteilung von Stempeln und Auf- bzw. Überdrucken dar.

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