Sonder-Prüfordnung und Kennzeichnungsübersicht
Deutsches Reich (Michel-Nr. 53 - 97)
Nachstehende Regelungen ändern bzw. ergänzen die jeweils gültige Fassung der Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e.V. (BPP).

1. Qualität

1.1
Einige Ausgaben dieses Prüfgebietes sind mittels besonderer Zähnungsleisten (B- Zähnung der Mi.-Nr. 78 - 81), auf besonderen Papieren (Mi.-Nr. 89 y und 91 y) oder unter schwierigen Herstellungsbedingungen (Kriegsdrucke) entstanden. Stücke mit daraus abzuleitenden, herstellungsbedingten Einschränkungen (z. B. leichten Zahnverkürzungen) werden nicht als mängelbehaftet angesehen.

2. Prüfungen

2.1
Gebrauchte Marken mit Farbvarianten, die aufgrund chemischer Veränderungen durch Wasserzusätze oder anderer Veränderungen im UV-Licht deutlich abweichende Quarzreaktionen zeigen, werden als “verwaschen” handschriftlich auf der Markenrückseite gekennzeichnet. Zusätzlich wird die Farbkennzeichnung bei geringwertigen Marken, die ohne Namensprüfstempel am Markenunterrand signiert werden, bis zur Markenmitte erhöht gesetzt. Bei besseren Marken, die im unveränderten Zustand den Namensprüfstempel erhalten, wird dieser weggelassen und lediglich die Farbkenn- zeichnung im unteren Markenrand angebracht.
Extreme Farbveränderungen werden als “verfälscht” gekennzeichnet.

2.2
Die Kriegs- und Propagandafälschung Mi.-Nr. 4 (sog. „Spionagefälschung“) wird in ungebrauchter Erhaltung wie eine Normalmarke mit der zusätzlichen Kennzeichnung “PFä” signiert.

2.3
Bei ungebrauchten Bogen geringwertiger Marken können – sofern es sich um typische Farbnuancen handelt – auch sog. „Bogenprüfungen“ vorgenommen werden, d. h. die jeweiligen Eckrandviererblöcke, die Oberrandmarken sowie die Marken mit HAN werden mit einer Farb- bzw. Typbezeichnung versehen. Ansonsten werden sämtliche Marken eines Bogen(teil)s signiert.

2.4
Vor- und Mitläufer später eigenständiger Gebiete (Danzig, Memelgebiet etc.) werden mit dem Namenszug signiert und einem handschriftlichen Zusatz (z. B. „Danzig-Vorläufer“) entsprechend gekennzeichnet. Bei Mischfrankaturen mit Überdruck-Marken dieser Gebiete sowie bei bestimmten Entwertungen ist in der Regel der Prüfer zu konsultieren, in dessen Prüfgebiet diese Ausgaben fallen.

2.5
Besonderheiten, die über die MICHEL-Spezial-Katalogisierung hinaus gehen, wie z. B. nachverwendete Stempel, Sonderstempel, besondere Stempeltypen, Papierfalten, Zähnungsabweichungen und (Handbuch-)Plattenfehler, können bei billigen Werten, die nur mit einfacher Farb-/Typkennzeichnung versehen werden, zusätzlich mit dem Namensprüfstempel des Prüfers und einem entsprechenden, handschriftlichen Vermerk versehen werden (die Typisierung nach Kennzeichnungsübersicht bleibt davon unberührt). Eine derartige Kennzeichnung liegt im Ermessen des Prüfers.

3. Kennzeichnungsübersicht MICHEL Nr. 53-97


Stand: 29.04.2023