Sonder-Prüfordnung und Kennzeichnungsübersicht
Deutsches Reich (Michel-Nr. 31 - 52)
Diese spezielle Anlage betrifft
Nachstehende Regelungen ergänzen die jeweils gültige Fassung der Prüfordnung des Bundes der philatelistischen Prüfer e.V.

1. Prüfungen
Papierstärken-Abweichungen sind im MICHEL-Spezial-Katalog zwar aufgeführt, aufgrund des großen Prüfaufwandes werden diese Abarten jedoch nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch den Auftraggeber bei von ihm bezeichneten Einzelstücken überprüft. Pauschale Aufträge wie „Prüfung auch nach Papierstärken“ bleiben unberücksichtigt.

Gebrauchte Marken mit Farbvarianten, die aufgrund chemischer Veränderungen durch Wasserzusätze oder anderer Veränderungen im UV-Licht deutlich abweichende Quarzreaktionen zeigen, werden als „verwaschen“ handschriftlich auf der Markenrückseite gekennzeichnet. Zusätzlich wird die Farbkennzeichnung bei geringwertigen Marken, die ohne Namensprüfstempel am Markenunterrand signiert werden, bis zur Markenmitte erhöht gesetzt. Bei besseren Marken, die im unveränderten Zustand den Namensprüfstempel erhalten, wird dieser weggelassen und lediglich die Farbkennzeichnung am unteren Markenrand angebracht.

Extreme Farbveränderungen werden als „verfälscht“ gekennzeichnet.

Bei einwandfreien Zwischensteg-Paaren wird - sofern nicht ein Befund/Attest ausgestellt wird - jede Marke gemäß der Kennzeichnungsübersicht signiert und zusätzlich mit der Kennzeichnung „ZS“/„ZW“ versehen. Bei fehlerhaften Zwischensteg-Paaren fehlt diese zusätzliche Kennzeichnung. Analog wird bei Einzelmarken mit anhängendem Zwischensteg verfahren.

2. Qualität
Einige Ausgaben dieses Prüfgebietes - dies gilt insbesondere für die MiNr. 31 - 38 sowie für die erste(n) Auflage(n) der MiNr. 45 - 50 - zeigen öfter geringe Zahnverkürzungen. Da die Herstellung der Marken auf weichem bzw. dünnem Papier erfolgte, werden - dies gilt insbesondere für ungebrauchte Marken - Stücke mit leichten Zahnverkürzungen nicht als minderwertig angesehen, sondern als einwandfrei geprüft.

3. Kennzeichnungsübersicht MICHEL Nr. 31-52

Vorstehende übersicht gilt für gestempelte Freimarken bzw. für Federzugentwertungen bei MICHEL Nr. 37. Alle ungebrauchten und postfrischen Werte erhalten - sofern nicht ein Attest/Befund ausgestellt wird - nur ein einfaches Namenssignum. Ungebrauchte Kleinwerte (z.B. 39 II b, 40 II, 45 b) ohne Gummi bzw. mit Restgummi erhalten nur eine Typ-/Farbkennzeichnung ohne Namenssignum.

Kleinstwerte, die nur mit einer Farbangabe signiert werden, bleiben hinsichtlich der Qualität ungeprüft.

Besonderheiten, die über die MICHEL-Spezial-Katalogisierung hinaus gehen, wie zum Beispiel nach-verwendete Stempel, Sonderstempel, besondere Stempeltypen, Papierfalten, Zähnungsabweichungen und (Handbuch-)Plattenfehler, können bei billigen Werten, die nur mit einfacher Farb-/Typkennzeichnung versehen werden, zusätzlich mit dem Namensprüfstempel des Prüfers und einem entsprech-enden, handschriftlichen Vermerk versehen werden (die Typisierung nach Kennzeichnungsübersicht bleibt davon unberührt). Eine derartige Kennzeichnung liegt im Ermessen des Prüfers.