Unter dem 3.1.1916 meldet die OPD Cöln dem Reichspostamt erstmals das Vorkommen von gefälschten 5 Pfg.-Marken (Abb.), die nach Hinweisen von Zeugen von zwei weiblichen Personen in den Verkehr gebracht werden. Bereits drei Tage später können sowohl die beiden Frauen als auch der Fälscher selbst verhaftet sowie die verwendeten Klischees beschlagnahmt werden. Der Fälscher wird durch Hinweis seiner Wirtin, bei der er sich unter falschem Namen einquartiert hat, verraten. Bei dem Fälscher handelt es sich um den wegen Fahnenflucht bereits vorbestraften Versicherungsbeamten Andreas Thomas, bei den beiden Frauen um die Schwestern Anna und Sibilla Uhlenbroch.

„Die Herstellung der Falschdrucke, die der Angeschuldigte schon längere Zeit geplant hatte, geschah in folgender Weise: Aus der in einer 5­Pf.-Postkarte eingedruckten Marke schnitt der Angeschuldigte Thomas zunächst das Germaniabild aus der Verzierung, sodann die Verzierung selbst heraus. Bezüglich beider gab er den Auftrag zur Anfertigung des Druckstockes, und zwar bezüglich des Germaniabildes bei der graphischen Kunstanstalt von Hermann Kiehne (...), bezüglich der Verzierung (des Randes) bei der Rheinischen Klischeefabrik G.m.b.H. (...). Das Germaniabild hatte er mit einer einfachen Randlinie, innerhalb deren oben die Worte "Schutzmarke" und unten die Buchstaben "D.R.No.W.Z..Z standen, versehen, während rechts und links je eine Kornähre eingezeichnet war. Dabei gab er dem Geschäftsführer der Firma Kiehne (...) an, daß er sich die Schutzmarke auf dem Patentamt eintragen lassen wolle. Nach etwa 14 Tagen holte Thomas den Druckstock, eine Platte mit 20 Germaniaköpfen ab. Einige Zeit später kam die Angeschuldigte Anna Uhlenbroch zur Firma Kiehne, bemängelte die Linienzähnung und Ausführung des Kopfes und brachte einen neuen Entwurf, dessen sorgfältigste Ausführung sie verlangte.“

(...)

Nach Annahme des Sachverständigen hat er im günstigsten Falle etwa für 500 Mark gefälschte Postwertzeichen hergestellt; mit der Ausgabe ist um Weihnachten 1915 begonnen worden. Thomas gesteht im Wesentlichen die Tat zu. Er will für etwa 50 Mark falsche Marken hergestellt haben, für 2530 M seien davon verkauft worden. (Anklageschrift vom 4.3.1916).
Dass offensichtlich doch einige Exemplare in den Verkehr gebracht werden können, ist eigentlich verwunderlich, da die Marken eine derart primitive Ausführung -siehe 52- zeigen, dass sie als Fälschungen eigentlich sofort zu erkennen sind.
Thomas wird am 11.4.1916 zu 2 Jahren, Anna Uhlenbroch zu 6 Monaten und Sibilla Uhlenbroch zu 2 Wochen Gefängnis verurteilt. "Bei der Anna Uhlenbroch, wie auch der Sibilla Uhlenbroch kommt erheblich strafmildernd in Betracht, daß erstere offenbar ganz unter dem Einfluß ihres Liebhabers, letztere unter dem Einfluß der Schwester gehandelt hat.” (Urteil des Landgerichts Cöln vom 11.4.1916)